| Datum: | 2008-02-01 |
| Erschienen: | Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eitorf |
| Autor: | FDP-Ortsverband Eitorf |
| Inhalt: | Hermann-Weber-Bad, Begräbniswald und Aufregung um Beförderungen im Rathaus |
Liebe Eitorfer,
zu seiner ersten, gleich einer ungewöhnlich langen Sitzung traf sich am Montagabend der Hauptausschuss unter Leitung von Bürgermeister Dr. Rüdiger Storch. Wir berichten aus dem öffentlichen Teil.
Wie bereits bekannt, fallen ab diesem Jahr die Zuschüsse der Stiftung zum Betrieb des Hermann-Weber-Bades geringer aus. Einsparungen sind kaum noch möglich, also muss durch Steigerung der Attraktivität die Einnahmeseite verbessert werden. Nach voran gegangenen Beratungen hat die Verwaltung ein Konzept vorgelegt, das in einem ersten Schritt u.a. eine Erweiterung der Öffnungszeiten für zahlende Besucher und Abschaffung sozial nicht gerechtfertigter Vorzugspreise vorsieht. Auch unserem Anliegen, die Vereine nicht zu sehr zusätzlich zu belasten, wurde mit dem Vorschlag Rechnung getragen. Einhellig wurde die Verwaltung für ihren Vorschlag gelobt, der dann auch einstimmig angenommen wurde.
Ebenfalls auf den Weg gebracht wurde das Genehmigungsverfahren zur Errichtung eines sogenannten Begräbniswaldes, einer sich immer mehr verbreitenden Form der Naturbestattung, bei der die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes in dafür festgelegten naturbelassenen Wäldern beigesetzt wird. In Eitorf wird es in Zukunft neben einem privatwirtschaftlich betriebenen Friedwald auch von der Gemeinde ein entsprechendes Angebot in der Nähe des bestehenden Friedhofs geben.
Liebe Leser, sie erinnern sich sicher noch an die im letzten Jahr auch über Eitorf hinaus getragene Aufregung um Beförderungen im Rathaus. Dem Bürgermeister wurde vorgeworfen, die vorgenommenen Beförderungen seien unrechtmäßig gewesen, und gegen die Stimmen der FDP beschloss die Ratsmehrheit, die Entscheidungen des Bürgermeisters durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Als nun im Hauptausschuss über die notwendige Anpassung der Eitorfer Regelungen an die seit letztem Herbst geltende Neue Gemeindeordnung diskutiert wurde, konnte der Bürgermeister mit gewisser Genugtuung aus dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht zitieren: "Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die Handlungsweise des Bürgermeisters in Bezug auf die durchgeführten Beförderungen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Neufassung des § 73 Abs. 3 GO NRW bildete die rechtliche Grundlage für seine Vorgehensweise. Dem Informationsgebot gegenüber dem Rat ist er anlässlich der Ratssitzung am 19.11.2007 nachgekommen."
Damit hat sich bestätigt, dass das Handeln des Bürgermeisters ordnungsgemäß war, allen Unkenrufen gewisser politischer Kreise zum Trotz.
Gegen die Stimmen von FDP und BfE beschloss der Hauptausschuss nun, in Zukunft von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, bei Personalmaßnahmen für das Führungspersonal mitzuwirken.
Ihre FDP Eitorf
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