| Datum: | 28.07.2006 |
| Erschienen: | Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eitorf |
| Autor: | FDP–Ortsverband Eitorf |
| Inhalt: | Schulpolitik |
Schulpolitik
Liebe Eitorfer,
nach umfangreichen Beratungen konnte die schwarz–gelbe Koalition die seit Jahrzehnten umfassendste Schulreform in NRW auf den Weg bringen. Mit dem neuen Schulgesetz sind die Weichen für eine zukunftsweisende und individuelle Förderung der Kinder gestellt.
Mehr Eigenverantwortung, mehr Leistung, mehr individuelle Förderung und mehr Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen sind die Leitlinien, auf denen das Gesetz basiert.
In der Fortsetzung unseres Beitrags von letzter Woche stellen wir Ihnen weitere Veränderungen im Einzelnen vor:
Lernstudios
Kinder mit Entwicklungsrückständen werden zusammen mit allen anderen schulpflichtigen Kindern in die Grundschule aufgenommen. Sie werden allerdings von sozialpädagogischen Fachkräften betreut. Schulen mit einem größeren Anteil lernschwacher Schüler können so genannte Lernstudios einrichten. Dabei kann bis zur Hälfte der wöchentlichen Stundentafel der individuell auf die Bedürfnisse dieser Schüler zugeschnittene Förderunterricht in Anspruch nehmen. Das Ziel dieses Förderkonzeptes ist es, die Kinder schnellstmöglich wieder an das Lernniveau der Klasse heranzuführen.
Noten
Grundschüler sollen ab dem nächsten Schuljahr schon in Klasse 2 mit dem Versetzungszeugnis in die dritte Klasse Ziffernnoten erhalten.
Englisch in der Grundschule
Bereits im zweiten Schulhalbjahr der ersten Klasse wird Englischunterricht eingeführt.
Sitzen bleiben / Individuelle Förderung
Im Schulgesetz ist festgelegt, dass die Schule den Unterricht so zu gestalten hat, dass die Versetzung der Regelfall ist. Daher sind alle weiterführenden Schulen verpflichtet, Konzepte und Förderangebote zu entwickeln und anzubieten, sowie Kinder Lernschwächen zeigen, die ihre Versetzung gefährden könnten. Dazu dürfen auch weiterführende Schulen Lernstudios einrichten. Die Förderung der Kinder muss zeitgleich mit dem Eintreffen des "blauen Briefs" erfolgen. Die Schule muss jedoch den Bedürfnissen der Schüler mit Lernschwächen ebenso gerecht werden wie denen besonders begabter Kinder.
Durchlässigkeit
Generell gilt das Prinzip der Durchlässigkeit für das dreigliedrige Schulsystem in Nordrhein–Westfalen. Im Verlauf der Sekundarstufe I wird der Aufstieg leistungsfähiger Schüler in eine andere Schulform deutlich stärker gefördert als bisher. Nach jedem Schulhalbjahr in den Klassen 5 und 6 entscheidet die Klassenkonferenz, ob Eltern ein "Aufstieg" ihrer Kinder empfohlen werden soll. Insbesondere leistungsstarke Haupt– und Realschüler sollen nach jedem Halbjahr die Möglichkeit zum Aufstieg zur Realschule oder dem Gymnasium haben. Künftig müssen die Zeugnisse daher entsprechende Empfehlungen enthalten. Voraussetzung für den Aufstieg ist ein Notenschnitt von 2,0 in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Disziplinarrechte für Lehrer
Lehrer können Störer leichter vom Unterricht ausschließen oder in eine Parallelklasse schicken. Vom 14. Lebensjahr an können Schüler für Dauerschwänzen von der Schulaufsicht mit einem Bußgeld oder aber gemeinnütziger Arbeit belegt werden.
Schulkleidung
Die Schulen erhalten ab Sommer die Möglichkeit, nach einem einstimmigen Beschluss aller Schüler in der Schulkonferenz einheitliche Schulkleidung einzuführen. Das Tragen dieser Kleidung bleibt jedoch freiwillig.
Gymnasiale Oberstufe
An den Gymnasien wird die Sekundarstufe I um ein auf fünf Jahre gekürzt. Die Oberstufe (Sekundarstufe II) bleibt dreijährig, so dass das Abitur nach zwölf Jahren abgelegt werden kann. Für alle weiterführenden Schulformen gilt, dass sich die gymnasiale Oberstufe in eine einjährige Einführungsphase und eine anschließende zweijährige Qualifikationsphase gliedert. Im Gymnasium sind das die Jahrgangsstufen 10 bis 12, in der Gesamtschule wie bisher die Jahrgangsstufe 11 bis 13. Wesentliche Neuerung: Die Kernfächer Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache werden für alle Schüler gleich bis zur Abiturprüfung mit vier Stunden pro Woche unterrichtet und sind anders als bisher in jedem Fall auch Fächer der Abiturprüfung. Die zwei Leistungskurse entfallen dafür. Zudem gibt es künftig fünf statt vier Abiturfächer.
Zentralprüfungen
Die Abiturienten müssen im kommenden Frühjahr erstmals landesweit einheitlich Klausuren schreiben. Dann sind auch an den Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen erstmals zentrale Prüfungen in Klasse 10 angesetzt.
Qualitäts–TÜV
Ab dem Schuljahr 2006/2007 müssen sich landesweit alle Schulen regelmäßig einer Qualitätsprüfung durch unabhängige Experten unterziehen. Über die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge schließen Schulen und Schulaufsicht Zielvereinbarungen.
Schulfreiheit / Autonomie
Die Schulen werden schrittweise zu eigenverantwortlichen Schulen. In Absprache mit dem jeweiligen Schulträger und der Schulaufsicht können Schulen selbst über Stellenbewirtschaftung, Personalverwaltung, Einsatz von Sachmitteln und der Unterrichtsorganisation entscheiden. Die Leitungsaufgaben von Schulleitern werden hervorgehoben und ausgebaut. Ihnen werden nach und nach Aufgaben des Dienstvorgesetzten übertragen. Nach einer Experimentierklausel können neue Modelle erweiterter Selbstverwaltung und Eigenverantwortung erprobt werden.
Schulleiterwahl
Die Schulleiter werden ab dem Schuljahr 2006/2007 von der Schulkonferenz gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Dem Schulträger wird ein Vetorecht eingeräumt. Die Kommunen können einen Vertreter mit Sitz und Stimmrecht in die Wahlkonferenz entsenden. Nach fünf Jahren muss sich der Schulleiter der Wiederwahl stellen. Erst nach der zweiten Wiederwahl ist er auf Lebenszeit gewählt. Die Schulleiter sind dann auch Dienstvorgesetzte der Lehrer und haben damit erweiterte personalrechtliche Befugnisse. Auch die dienstliche Beurteilung der Lehrer wird auf die Schulleitung übertragen. Bei einer versagten Wiederwahl fallen die Schulleiter automatisch in das lebenslang unbefristete Beamtenverhältnis zurück.
Drittelparität / Elternmitwirkung
Die an den Schulen der Sekundarstufe I und II zu diesem Schuljahr eingeführte Drittelparität in der Schulkonferenz wird abgeschafft. Sie besagt, dass Eltern und Schüler je die gleiche Anzahl Stimmen in der Schulkonferenz haben wie die Lehrerschaft. Die Eltern erhalten trotz des Wegfalls der Drittelparität in der Schulkonferenz der weiterführenden Schule mehr Möglichkeiten und Rechte, sich am Schulalltag einzubringen. Neben der Mitwirkung bei der Wahl der Schulleitung entscheiden künftig die Eltern als Mitglieder der Schulkonferenz über die Organisation der Schuleingangsphase an der Grundschule. Insbesondere darüber, ob der Unterricht nach Jahrgängen getrennt oder besser jahrgangsübergreifend erfolgen soll. Zudem kann die Schulkonferenz eine Erhöhung der Zahl der Elternvertreter in Fach– und Bildungsgangkonferenzen beschließen.
Berufsschule
Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, dürfen sich künftig "Berufliches Gymnasium" nennen. Ausbildungsbetriebe erhalten zusätzlich zum Vorteil der Aufhebung der Schulbezirksgrenze den Anspruch, dass ihre Auszubildenden die nächstgelegene Berufsschule besuchen können, sofern dies gewollt wird. Auszubildende können jedoch mit Zustimmung ihres Betriebs eine andere Berufsschule wählen, wenn eine andere Schulalternative sinnvoller erscheint. Durch diese Flexibilisierung wird das Ausbildungsinteresse bei Wirtschaft und Schulabgängern gestärkt, und es entstehen zusätzliche Lehrstellen.
Ihre FDP Eitorf
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