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Artikel
Datum:21.07.2006
Erschienen:Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eitorf
Autor:FDP–Ortsverband Eitorf
Inhalt:Schulpolitik und Eitorfer Forstamt



Schulpolitik und Eitorfer Forstamt

Liebe Eitorfer,

nach umfangreichen Beratungen konnte die schwarz–gelbe Koalition die seit Jahrzehnten umfassendste Schulreform in NRW auf den Weg bringen. Mit dem neuen Schulgesetz sind die Weichen für eine zukunftsweisende und individuelle Förderung der Kinder gestellt. Mehr Eigenverantwortung, mehr Leistung, mehr individuelle Förderung und mehr Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen sind die Leitlinien, auf denen das Gesetz basiert.
Systematische Sprachförderung, Aufhebung der Schulbezirksgrenzen, Chancegerechtigkeit für alle Kinder von Beginn an, individuelle Förderung, eigenverantwortliche Schule.
Wir stellen Ihnen in zwei Folgen die Veränderungen im Einzelnen vor:

Sprachkenntnisse
Ab 2007 absolvieren alle Kinder im Alter von vier Jahren unter Aufsicht des Schulamtes in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen einen Sprachtest. Zwei Jahre vor der Einschulung wird dann festgestellt, ob das Sprachvermögen altersgemäß entwickelt ist und ob die Kinder die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Bei Defiziten werden die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind an vorschulischen Sprachkursen teilnehmen zu lassen. Bei der Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule wird die Sprachfähigkeit nochmals überprüft. Sollten die Kinder nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, werden die Kinder nochmals zu Sprachkursen verpflichtet.

Einschulung
Vom Schuljahr 2007/2008 an wird das Einschulungsalter schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember vorgezogen. Dazu wird der Stichtag zunächst alle zwei Jahre um einen Monat vorverlegt; ab 2011/12 um jeweils einen Monat. Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können Eltern ohne Angabe von Gründen ein Jahr später einschulen. Kinder, die nach den Stichtagen geboren sind, können zudem auf Antrag vorzeitig eingeschult werden.

Schulbezirke
Grundsätzlich darf die Grundschule von den Eltern künftig frei gewählt werden. Denn die bisher bestehenden Schulbezirksgrenzen werden spätestens 2008 verbindlich in ganz NRW aufgelöst. Kommunale Schulträger erhalten zudem das Recht, als Optionskommunen bereits 2007 freiwillig die freie Schulwahl einzuführen, damit die Betroffenen ein Jahr früher in den Genuss der Neuregelung kommen. Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke wird den Eltern frei gestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Dafür müssen sie sich gegenüber der Schulaufsichtsbehörde nicht mehr rechtfertigen. Allerdings haben Kinder Vorrang, die in der Nähe der Grundschule wohnen. Wenn es dann noch freie Plätze gibt, können auch Kinder aus anderen Stadtteilen zum Zuge kommen. Erstmals wird ein gesetzlicher Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule eingeführt für diejenigen Eltern, die dies wollen. Heute ist die zuständige Schulbezirksschule längst nicht immer auch die nächstgelegene. Darüber hinaus können zukünftig Auszubildende in Übereinstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb ebenfalls die Berufsschule frei wählen, um so den fachlichen wie örtlichen Bedürfnissen von Betrieb und Auszubildenden besser zu entsprechen.

Einführung von Kopfnoten
Neben der Vermittlung von Basiswissen und Grundfertigkeiten sollen künftig in der Schule auch wieder verstärkt soziale Kompetenzen gefördert und vermittelt werden. Daher wird das Arbeits– und Sozialverhalten der Schüler auch auf Abgangs– und Abschlusszeugnissen wieder benotet. Die Skala umfasst "sehr gut", "gut", "befriedigend", und "unbefriedigend". Gegebenfalls wird die Kopfnote durch eine schriftliche Bemerkung ergänzt. Zudem wird in einem Bemerkungsfeld besonders schulisches oder außerschulisches Engagement der Kinder auf dem Zeugnis der Kinder dokumentiert. Abschlusszeugnisse sollen sämtliche positiven Leistungen der gesamten Schulzeit würdigen.

Übergangsempfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule
In den vergangenen Jahren wurden zu viele Kinder auf die für sie falsche Schulform geschickt. Um die damit verbundene Frustration und den möglichen Abstieg auf eine andere Schulform für die Schüler zu vermeiden werden verbindlichere Grundschulgutachten in der Klasse vier erstellt. In einer Empfehlung benennt die Grundschule die aus ihrer Sicht am besten geeignete Schulform für die weitere Schullaufbahn des jeweiligen Kindes. Ist ein Kind für eine weitere Schule geeignet oder mit Einschränkung geeignet, wird diese Schulform ebenfalls benannt. Sollte es zu einer abweichenden Bewertung zwischen der Grundschulempfehlung und dem Wunsch der Eltern geben, werden Vermittlungsgespräche geführt, um eine Einigung zu erzielen. Sollte es innerhalb dieser Gespräche nicht zu einer Verständigung kommen, wird ein dreitägiger Probeunterricht durchgeführt. Lediglich wenn alle dabei einbezogenen Experten einstimmig die Empfehlung der Grundschule stützen, muss der Elternwille zurückstehen. Denn nach diesem Test hat das Schulamt das letzte Wort darüber, welche weiterführende Schule das Kind besuchen wird.

Grundschulverbünde / Zwergschulen
Kleine Grundschulen auf dem Land werden trotz der voraussichtlich ab 2008 rückläufigen Schülerzahlen erhalten. Damit sie in ihrer Existenz gesichert werden, können sie Grundschulverbünde einrichten. So können wohnortnahe, aber kleine Schulen als "Filialschule" größerer Grundschulen weitergeführt werden. Dies gilt auch für Bekenntnisschulen. Auf diese Weise kann vielerorts ein differenziertes Angebot an unterschiedlichen Standorten angeboten werden.

Gemeinschaftsschulen
Haupt– und Realschulen sowie Haupt– und Gesamtschulen dürfen sich organisatorisch unter einem Dach zusammenschließen. Sie bleiben als getrennte Schulformen bestehen. Mit dieser Regelung soll insbesondere im ländlichen Raum verhindert werden, dass es wegen abnehmender Schülerzahlen zu einem unnötigen Schulsterben kommt.

Fortsetzung folgt in der nächsten Ausgabe!


Eitorfer Forstamt

Eine kurze Replik auf die ständigen Vorwürfe der SPD gegenüber Bürgermeister Dr. Rüdiger Storch, er würde sich über Ratsbeschlüsse hinweg setzen oder aber untätig sein, bzw. in seinen Bemühungen um den Erhalt des Eitorfer Forstamtes gescheitert sein.
Auf unsere Nachfrage hin hat der Bürgermeister bestätigt, dass er die vom Rat einstimmig beschlossene Resolution mit Schreiben vom 16. Juni 2006 an den zuständigen Minister Uhlenberg gesandt hat. Der Ratsbeschluss ist also längst ausgeführt.
Eine Entscheidung zu den zukünftigen Standorten der Forstämter in NRW ist noch nicht gefallen, von einem Scheitern der Gespräche, wie von der SPD behauptet, kann also keine Rede sein.
Allerdings bleiben sowohl der Bürgermeister als auch die FDP–Fraktion, hinsichtlich des Erhaltes des Eitorfer Forstamtes am Ball, um letztendlich eine positive Entscheidung für Eitorf zu erreichen.
Der Eitorfer SPD steht es im Übrigen nicht an, dem Bürgermeister Denk– oder Sprechverbote aufzuerlegen. Die ständigen, wenn auch untauglichen Versuche der SPD, den demokratisch gewählten Bürgermeister mundtot machen zu wollen, zeugen allenfalls von mangelnder Souveränität aus eigenen Fehlern zu lernen und mit Niederlagen umgehen zu können. Dem Interesse Eitorfs dienen sie jedenfalls nicht.
Es scheint sich zu bestätigen, was die Spatzen längst von Eitorf`s Dächern pfeifen: Die ehrenwerten Belange der deutschen Sozialdemokratie sind in Eitorf schlecht administriert!

Ihre FDP Eitorf



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