| Datum: | 09.09.2005 |
| Erschienen: | Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eitorf |
| Autor: | FDP–Ortsverband Eitorf |
| Inhalt: | Deutschlandprogramm 2005 (2) |
Deutschlandprogramm 2005 (2)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Deutschlandprogramm 2005 der FDP sieht weitgehende Veränderungen im Sozialsystem vor. Kernbereich ist
die Schaffung eines Liberalen Bürgergeldes. Alle Leistungen für Bedürftige werden gebündelt und vom Finanzamt
– sozusagen als negative Einkommensteuer, ausgezahlt. Das entspricht einer radikalen Vereinfachung, Bürokratie
wird abgebaut und das Sozialsystem wird gerechter. Wer arbeitet, soll spürbar mehr im Portemonnaie haben als der, der
nicht arbeitet. Wird zumutbare Arbeit abgelehnt, wird die Grundleistung um 30% gekürzt. Allerdings werden auch die
Möglichkeiten etwas hinzu zu verdienen im Vergleich zum Arbeitslosengeld II deutlich verbessert.
Bei der Absicherung des Krankheitsrisikos schlägt die FDP einen Systemwechsel vor: den privaten Krankenversicherungsschutz
mit sozialer Absicherung für alle. Jeder Bürger ist verpflichtet, die sogenannte Regelleistung für den Krankheitsfall
abzusichern, also eine Grundversorgung abzudecken. Bei welcher Versicherung er das tut, bleibt seiner Entscheidung
überlassen. Ebenfalls kann er nach seinen eigenen Bedürfnissen diese Regelleistung aufstocken. Ein Pauschbetrag beim
Bürgergeld sorgt dafür, dass auch Bürger mit geringen finanziellen Mitteln eine solche Versicherung abschließen können.
Die Pauschalen für Kinder, aber auch Kosten aus Schwangerschaft und Mutterschaft werden vom Steuerzahler finanziert.
Bei der Pflegeversicherung fordern wir ebenfalls den Systemwechsel: weg von der Zwangsversicherung, hin zur Pflicht zur
Versicherung, je nach Leistungsanspruch. Wir wollen den gleitenden Übergang in ein kapitalgedecktes
Pflegeversicherungssystem. So wird die Verschiebung der Kosten auf nachfolgende Generationen vermieden und es besteht auch
kein Zusammenhang mehr zwischen Erwerbseinkommen und Versicherungsbeitrag. Damit werden auch die steigenden Lohnnebenkosten
wieder herunter gefahren – auch ein Grund für hohe Arbeitslosigkeit und geringes Wachstum.
Bei der Rentenversicherung will die FDP langfristig den Beitragssatz bei 19% halten. Rot–Grün will im Gegensatz dazu
den Beitrag auf 22% anheben. Auch damit werden die Lohnnebenkosten niedrig gehalten und durch Entlastung der derzeitigen
Beitragszahler für Generationengerechtigkeit gesorgt. Auch die Rentenversicherung wird nur eine Basissicherung
sein. Private und betriebliche Vorsorge müssen diese Basisversorgung ergänzen. Wir schlagen die Einführung eines
individuellen, vererbbaren Altersvorsorgekontos vor, in dem betriebliche und private Altersvorsorge zusammengefasst wird
und das beim Berufswechsel mitgenommen werden kann.
Die Lebensarbeitszeit muss besser ausgeschöpft werden. Deshalb will die FDP, dass die Menschen früher in den Beruf
eintreten. Bei entsprechenden Abschlägen sollen die Bürger aber auch künftig mit 60 Jahren in Rente gehen können. Wer mehr
als 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll ohne Abschlag, unabhängig vom Lebensalter, in Rente gehen können.
Die Arbeitslosenversicherung muss als reine Risikoversicherung so niedrig wie möglich gehalten werden. Dazu ist sie von allen
versicherungsfremden Leistungen, wie etwa Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Weiterbildungs– und Frühverrentungsprogrammen zu
befreien. Der Arbeitgeberanteil an der Arbeitslosenversicherung soll an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, dann kann jeder selbst
bestimmen, in welchem Umfang er sich gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit absichern will.
Mehr Arbeit macht die Arbeitslosenversicherung weniger wichtig. Mehr Arbeit ist möglich durch betriebliche Bündnisse für Arbeit. Wir
setzen auf Selbstbestimmung der Arbeitnehmer statt auf Fremdbestimmung durch Gewerkschaftsfunktionäre.
Der Kündigungsschutz, der über den Schutz vor willkürlicher Kündigung hinausgeht, ist ebenfalls ein Hindernis bei der Schaffung
von mehr Arbeit. Vor allem kleine Unternehmen scheuen vor Neueinstellungen zurück, da sie das komplizierte Kündigungsrecht fürchten.
Das Kündigungsschutzgesetz soll daher erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 50 Mitarbeitern greifen und erst vier Jahre nach Beginn
des Arbeitsverhältnisses einsetzen.
http://www.deutschlandprogramm.de/wechsellexikon.php
Ihre FDP Eitorf
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