| Datum: | 23.04.2004 |
| Erschienen: | Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eitorf |
| Autor: | Rüdiger Storch |
| Inhalt: | Die B-Frage – Welche Aufgaben hat eigentlich der Bürgermeister? |
Die B-Frage – Welche Aufgaben hat eigentlich der Bürgermeister?
Nachdem wir in den letzten Wochen dargelegt hatten, warum wir uns Gedanken über eine neue Bürgermeisterin, bzw. einen neuen Bürgermeister
machen (B-Frage) und wir das Anforderungsprofil an mögliche Kandidatinnen und Kandidaten entworfen hatten, wollen wir heute die Aufgaben des
Eitorfer Bürgermeisters näher beleuchten.
Zum einen ist der Bürgermeister oberster Repräsentant der Gemeinde. Unterstützt wird er dabei von zwei ehrenamtlichen
stellvertretenden Bürgermeistern. Von den Einwohnern Eitorfs wird der Bürgermeister haupts%auml;chlich in dieser Eigenschaft wahrgenommen.
Zum anderen ist der Bürgermeister Chef der Eitorfer Gemeindeverwaltung . Und dort warten vielfältige Aufgaben auf den Bürgermeister!
Erinnert sei z.B. daran, dass wir in Eitorf unter einem Haushaltssicherungskonzept stehen. Und das, obwohl unser jetziger Bürgermeister
Peter Patt diese Entwicklung schon frühzeitig hat kommen sehen und entsprechend gegengesteuert hat! (Wir können uns in Eitorf eben leider
nicht von den von Bund und Land vorgegebenen Ausgaben abkoppeln.) Das Haushaltssicherungskonzept bedeutet, dass grundsätzlich alle freiwilligen
Leistungen der Gemeinde, wie z.B. das Schwimmbad oder die Bibliothek, auf dem Prüfstand stehen!! Nur wenn es dem neuen Bürgermeister
gelingt, zusammen mit der Verwaltung wie geplant den Haushalt wieder zum Ausgleich zu bringen, werden wir uns auch weiterhin unseres schönen
Schwimmbades und unserer wichtigen Bibliothek erfreuen können. Die Sanierung des Haushaltes erfordert Maßnahmen sowohl auf der Ausgaben-
als auch auf der Einnahmenseite
Um auf der Ausgabenseite die Verwaltungskosten im Griff zu behalten, steht dem Bürgermeister als immer wiederkehrende Aufgabe die systematische
Durchleuchtung aller Verwaltungsaufgaben und Verwaltungsabläufe bevor. Dies muss zusammen mit den Fachleuten der Verwaltung erfolgen,
erfordert allerdings einiges an Fingerspitzengefühl und eine gehörige Portion Durchsetzungskraft.
Um auf der Einnahmenseite die Finanzkraft der Gemeinde ohne Steuererhöhungen zu stärken, müssen die bestehenden Eitorfer Betriebe
gehegt und gepflegt und neue Betriebe angesiedelt werden. Der Umgang mit der hier ansässigen Wirtschaft und mit möglichen Interessenten
für den Standort Eitorf ist absolute CHEFSACHE! Weiterhin sind die Einnahmen aus der Einkommensteuer durch weiteren Zuzug von
Neubürgern zu steigern.
Zur Bewältigung all dieser hier nur beispielhaft beschriebenen Aufgaben ist Kompetenz gefragt! Nur ein kompetenter Bürgermeister
wird es weiterhin schaffen, die Kräfte in Eitorf zu bündeln und die nötige Handlungsfreiheit für die Gemeinde zurückzugewinnen
und zu behalten. Nur dann werden wir weiterhin Mittel für z.B. unser Schwimmbad und unsere Bibliothek bereitstellen können.
Möglicherweise gelegentlich angestellte theoretische Überlegungen, einen weniger kompetenten Bürgermeisterkandidaten aufzustellen
und diesem im Falle seiner Wahl zusätzlich zum bisherigen 1. Beigeordneten noch einen 2. Beigeordneten zur Seite zu stellen, muss bereits hier
deutlich widersprochen werden.
Der zu wählende Bürgermeister muss so beschaffen sein, dass ein 2. Beigeordneter wie bisher überflüssig ist! Alles andere
würde den Verwaltungsapparat unnötig aufblähen und eine reine Geldverschwendung darstellen, übrigens Geld, welches wir gar nicht haben.
Daher: Kompetenz entscheidet!
Anmerkung zur Schulsituation in Eitorf:
Uns ehrt es sehr, wenn unsere politischen Wettbewerber unsere Thesen aufgreifen, wie jetzt die SPD im letzten Mitteilungsblatt zum Thema Schule.
Aber bitte nicht mit einer (gewollten oder ungewollten) Unterstellung. Wörtlich schreibt die SPD: "Im Übrigen werden die Auffassungen
der FDP hinsichtlich der abschließenden Begabungsfeststellung in der Grundschule nicht geteilt." (Hervorhebung durch uns.) Dies lässt
sich weder dem Wortlaut nach, noch dem Sinn nach unserem Beitrag vom 26.03.2004 entnehmen.
Dort hatten wir ausgeführt: "Eine solche Förderung" (gemeint ist die Förderung von Kindern aus sozial schwächeren
Familien) "greift am besten in jungen Jahren, also in Vorschule, Kindergarten und in der Grundschule." (Das Greifen einer
Förderung in späteren Jahren haben wir also nicht von vornherein ausgeschlossen.) "An einer entsprechenden Förderung (oder
Nichtförderung) schon hier entscheidet sich oftmals" (also nicht immer) "ob ein 'Problemkind' später einen Schulabschluss schafft oder
nicht. Hier werden die Chancen für die weitere Entwicklung verteilt. Die Grundschulausbildung stellt das Fundament für alle
weiteren Schulen bis hin zur Universität dar." Frage an die werten Genossen: Wo ist denn hier von einer Begabungsfeststellung die
Rede, noch dazu von einer abschließenden? Richtig: Nirgends. Dann also bitte auch keine entsprechende Unterstellung!
Im Übrigen halten wir weiterhin an unserer These fest, dass knappe Mittel eingesetzt für Grundschule, Vorschule und Kindergarten mehr
bewirken als der alternative Einsatz dieser (knappen) Mittel für die Gesamtschule. Wir halten eine frühe Förderung für
wirksamer (und "sozial gerechter") als eine Förderung, die erst dann ansetzt, wenn es vielleicht schon zu spät ist. Wenn
eine unseren Vorstellung entsprechende Förderung in Vorschule, Kindergarten und Grundschule etabliert ist, dann können wir auch gerne über
die zusätzliche Förderung in einer Gesamtschule diskutieren.
Mit liberalen Grüßen,
Ihr Rüdiger Storch
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