| Datum: | 26.03.2004 |
| Erschienen: | Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eitorf |
| Autor: | Dr. Rüdiger Storch |
| Inhalt: | Eitorfer Patienten können wieder ambulant behandelt werden |
Teilerfolg in Sachen Krankenhaus: Eitorfer Patienten können wieder ambulant behandelt werden
Wie bereits im letzten Mitteilungsblatt kurz berichtet, hat das Eitorfer St. Franziskus Krankenhaus nun endlich von der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Ermächtigung erhalten, wieder ambulant für die Eitorfer Bevölkerung tätig werden zu dürfen.
Auf Überweisung von Fachärzten für Innere Medizin dürfen ab sofort durchgeführt werden: fachgebundenes Röntgen,
Herzschrittmacherkontrollen bei im Hause implantierten Herzschrittmachern und kurative Koloskopien. Auf Überweisung von allen Vertragsärzten
dürfen u.a. Endoskopien zum Zwecke der Polypektomie und Pappillotomie im Magen-Darm-Trakt und Echokardiographien durchgeführt werden.
Wir sehen darin einen Erfolg unserer hartnäckigen Bemühungen, mit lange anhaltendem, intensivem politischem Druck auf die Kassenärztliche
Vereinigung eine Verbesserung für die Eitorfer Bevölkerung zu erreichten. Hervorzuheben sind hier insbesondere die monatelangen Detailarbeiten
von Bernhard Jäckel, der in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern des Krankenhauses die Fakten zusammengetragen und
eine anschauliche Karte des Einzugsbereiches angefertigt hat. Ferner sind Erika Joest (brachte den entsprechenden Resolutionsentwurf in den
Eitorfer Rat ein) und Rüdiger Storch (koordinierte die Gespräche zwischen Krankenhaus ⁄ Dr. Peter Dreßen und der FDP
Landtagsfraktion) zu nennen. Nicht zuletzt aber ist der Erfolg unserem FDP-Landtagsabgeordneten Gerhard Papke zu verdanken, der mit Anfragen
an die Gesundheitsministerin und mit intensivem Nachhaken den permanenten politischen Druck aufrechterhielt.
Lange hatte es die KV geleugnet, doch jetzt musste die KV zugeben, dass "in unmittelbarer Nähe des St. Franziskus Krankenhauses
Eitorf Herzschrittmacherkontrollen von den niedergelassenen Ärzten nicht erbracht werden. Gleiches gilt für die kurative
Koloskopie." In der letzten Feststellung steckt allerdings ein Wermutstropfen, weshalb wir bislang nur einen Teilerfolg feiern können: Die KV
übersieht, dass natürlich auch Leistungen der diagnostischen Koloskopie in und um Eitorf von den niedergelassenen Ärzten
NICHT erbracht werden. Und leider erstreckt sich die Ermächtigung des Eitorfer Krankenhauses gerade nicht auf diese
Untersuchungen.
Hier sehen wir noch Raum für Nachbesserungen. Sollte das Eitorfer Krankenhaus einen entsprechenden Antrag stellen, werden wir einen solchen
Antrag selbstverständlich mit der gleichen, gewohnten Intensität auf politischer Ebene unterstützen!
Mit liberalen Grüßen,
Ihr Rüdiger Storch
|