| Datum: | 10.10.2003 |
| Erschienen: | Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Eitorf |
| Autor: | Dr. Rüdiger Storch |
| Inhalt: | Cross–Border–Leasing – der Blick nach vorne |
Cross–Border–Leasing – der Blick nach vorne
Wie bereits berichtet, ist das Cross–Border–Leasing–Geschäft mit einem US–amerikanischen Investor abgeschlossen und das Geld
in Eitorf eingetroffen. Dass die FDP im Rat das Geschäft aufgrund der bestehenden Risiken abgelehnt hat, ist Vergangenheit und interessiert
jetzt nicht weiter. Wir wollen nach vorne schauen.
Da müssen wir feststellen, dass die von uns genannten Risiken nach Vertragsschluss natürlich nicht weg sind. Unsere Aufgabe in Eitorf ist es, die
Risiken zu beherrschen und die nächsten ca. 30 Jahre bestmöglichstes Risikomanagement zu betreiben. Da ist z.B. das Risiko, dass durch
Änderung der US–amerikanischen Steuergesetzgebung der Steuervorteil für den US–Investor ganz oder teilweise verloren geht. Zwar hat sich die
Gemeinde Eitorf dagegen vertraglich abgesichert, laut Vertrag trägt dieses Risiko alleine der US–Investor. Doch was wird der Investor in solch
einem Fall tun? Da das gesamte Geschäft auf dem Steuervorteil basiert, wäre nicht nur der Gewinn des Investors verloren, vielmehr hätte er
wahrscheinlich auch noch Verluste zu beklagen. Meinen Sie, verehrte Leser, der Investor möchte auf den Miesen sitzen bleiben? Dies ist eher
unwahrscheinlich. Also wird der Investor jede nur denkbare Möglichkeit prüfen, aus dem Vertrag wieder herauszukommen, das Geschäft
rückabzuwickeln und die Miesen in Eitorf zu belassen. Das wäre dann möglich, wenn der US–Investor der Gemeinde Eitorf vertragswidriges
Verhalten belegen könnte.
Vertragswidriges Verhalten könnte dadurch entstehen, dass z.B. aus bloßer Unachtsamkeit vertragliche Pflichten nicht wortgenau eingehalten werden, also
z.B. irgendwelche Wartungstermine geringfügig überschritten werden oder andere "Kleinigkeiten" nicht ganz nach Plan laufen. Was unter
normalen Umständen nicht der Rede Wert wäre, könnte aber hier als vertragswidriges Verhalten eingestuft werden, mit all den beschriebenen negativen Folgen.
"Das bekommt doch niemand mit!" wird vielleicht manch Schlaumeier denken. Leider zu kurz gedacht. Da der Vertrag nach US–amerikanischem
Recht geschlossen ist, hätte bei einem Rechtsstreit jede Seite die Möglichkeit im Rahmen eines "Aufdeckungsverfahrens", auch "discovery"
genannt, an interne, geheime Unterlagen der jeweiligen Gegenseite zu gelangen. Damit ließe sich ein mögliches (auch ungewolltes) vertragswidriges
Verhalten belegen.
Ob die teuer bezahlten Anwälte und beauftragten Bankspezialisten die Mitarbeiter der Eitorfer Gemeindewerke darauf hingewiesen haben
und genaue Handlungsanweisungen, was z.B. die Aktenführung in Hinblick auf ein "discovery" angeht, gegeben haben, möchten wir
hier mal stark bezweifeln. Ebenso bezweifeln wir, dass die CDU in Eitorf risikomindernde Impulse in dieser Sache geben kann: Erinnern wir uns
an die von einigen CDU–Ratsmitgliedern demonstrativ zur Schau gestellte Langeweile vor anderthalb Jahren, als der jetzige Eitorfer FDP–Vorsitzende
in einer Einwohnerfragestunde auf die Risiken des Cross–Border–Leasing hinwies. Jetzt ist aktives Risikomanagement angesagt. Mit einer bei der
nächsten Wahl gestärkten FDP werden wir dieses Thema angehen – zum Wohle Eitorfs!
Und noch ein Wort zur BfE, die ja neben der FDP von Anfang an die Risiken von Cross–Border–Leasing richtig gesehen hat: Nach erfolgtem Beschluss und
durchgeführtem Geschäft ist es nun müßig, auf ein Bürgerbegehren gegen Cross–Border–Leasing in einer anderen Stadt zu verweisen. Die Zeit lässt sich
nicht zurückdrehen, wir müssen jetzt mit diesem Vertrag leben und das beste daraus machen!
Die Eitorfer FDP stellt sich dieser Herausforderung! Helfen Sie mit, liebe Mitbürger und machen Sie uns stark! Wo andere noch träumen oder
die Vergangenheit betrauern, setzen wir die richtigen Impulse! Wir blicken durch und nach vorne!
Mit liberalen Grüßen,
Ihr Rüdiger Storch
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